Besucherordnung des Staatlichen Schlosses Vranov nad Dyjí
Artikel 1
BESUCHSSAISON
Die Besuchssaison dauert vom 1. April bis 31. Oktober des jeweiligen Jahres.
Öffnungszeiten: April und Oktober von 9.00 bis 16.00 Uhr (nur Sonnabend und Sonntag), Mai, Juni und September von 9.00 bis 17.00 Uhr, Juli und August von 9.00 bis 18.00 Uhr.
Montags und an den auf arbeitsfreie Tage und staatliche Feiertage folgenden Tagen ist das Schloss geschlossen.
Das Schloss kann außerhalb der festgelegten Besuchszeit nur nach vorheriger Genehmigung der Schlossverwaltung betreten werden.
Die Mittagspause dauert von 12.00 bis 13.00 Uhr.
Die letzte Besichtigung beginnt 60 Minuten vor dem Ende der Besuchszeit.
Die Besichtigungsdauer beträgt etwa 55 Minuten.
Die Außenräume des Innengeländes des Denkmals können nur in der Besuchszeit betreten werden. Außerhalb der Saison sind sie geschlossen.
Artikel 2
ORGANISATION DES BESUCHSBETRIEBS
Die frei zugänglichen Räume des Objektes und die Kasse, die den Beginn der ersten Besichtigung bekannt gibt, öffnen um 8.50 Uhr.
Die Verwaltung des Denkmalobjekts bestimmt das Intervall zwischen den einzelnen Besichtigungen, sie sind durch die Betriebsbedingungen des Objekts und die Sicherheit der Besucher limitiert.
Die Besichtigung findet unter der Leitung eines Führers in Gruppen mit mindestens 5 Personen statt, und zwar einschließlich nicht zahlender Kinder bis zum Alter von 6 Jahren. Weniger als 5 Besucher müssen auf den Beginn der nächsten Besichtigung warten, die ohne Berücksichtigung der Anzahl der Interessenten durchgeführt wird. Wenn die Besichtigungsinteressenten nicht auf den Termin der nächsten Besichtigung warten wollen, oder wenn sie wegen der Belegung der Besichtigungen eine kleinere Gruppe anfordern als in Punkt 4 aufgeführt, bezahlen sie den Eintrittspreis wie bei einer voll belegten Gruppe. Die Gruppengröße ergibt sich aus den Betriebsmöglichkeiten des Objekts und den Sicherheitsgesichtspunkten.
Die Anzahl der Besucher in einer Gruppe beträgt für die erste Trasse (installierte Schlossräume) höchstens 25 Personen, für die zweite Trasse (Kapelle) höchstens 50 Personen.
Für Gruppen und Einzelpersonen können Besichtigungsreservierungen vorgenommen werden. Die Bedingung dafür ist der im Vorlauf schriftlich, telefonisch oder via E-Mail mit der Verwaltung des Denkmalobjekts vereinbarte genaue Tag und die Uhrzeit der Besichtigung. Wenn sich die bestellte Gruppe nicht mindestens 15 Minuten vor der vereinbarten Besichtigungszeit an der Kasse des Objekts meldet, verliert sie ihr Recht auf die reservierte Besichtigung.
Artikel 3
EINTRITTSPREISE
Das Eintrittsgeld für die Besichtigung der zugänglichen Teile des Objekts ist im voraus zu bezahlen. Das Eintrittsgeld wird mit dem Preisbescheid festgelegt, der für das entsprechende Jahr gültig ist und vom Nationalen Denkmalinstitut, regionale Arbeitsstelle in Brno, herausgegeben wird. Der Bescheid kann an der Kasse des Denkmalobjekts eingesehen werden. Mit dem Kauf der Eintrittskarte verpflichtet sich der Besucher zur Respektie-rung der Besucherordnung und der Anweisungen der Mitarbeiter des Denkmalobjekts.
Nach der Bezahlung des Eintrittsgeldes erhält der Besucher eine Eintrittskarte (der Leiter einer Gruppe eine Eintrittskarte für Gruppen) mit der Aufführung der Zeit für eine bestimmte Besichtigung.
Die Gültigkeit der Eintrittskarte verfällt, wenn der Besucher nicht rechtzeitig zum Besichtigungsbeginn erscheint. Gekaufte Eintrittskarten können nicht zurückgegeben werden.
Die Besucher sind verpflichtet, die Eintrittskarte beim Betreten der Besichtigungstrasse vorzuzeigen, sie während der ganzen Besichtigungsdauer aufzubewahren und sie auf Verlangen erneut vorzulegen.
Ermäßigte Eintrittspreise gelten im Besonderen für Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahren, für Studenten nach dem Vorlegen eines gültigen Ausweises und für Inhaber des Schwerbehindertenausweises. Senioren erhalten nach dem Erreichen des 65. Lebensjahres einen Preisnachlass nach dem Vorlegen des gültigen Personalausweises.
Kinder im Alter bis zu 6 Jahren bezahlen keinen Eintritt. Einen Anspruch auf kostenlosen Zugang für ein Kind bis 6 Jahre kann auch ein Erwachsener erheben, der einen ermäßigten Eintrittspreis bezahlte (Senioren, Studenten bis 26 Jahre u.a.).
Bei Gruppenbesuchen von Kindern, die jünger als 6 Jahre sind (Kindergarten, Schullandheime u.a.) wird pro Person eine Pauschalgebühr erhoben, deren Höhe vom geltenden Preisbescheid festgelegt wird.
Artikel 4
BESICHTIGUNG DES KULTURDENKMALS
Kinder im Alter bis zu 15 Jahren erhalten nur in Begleitung von Erwachsenen, die für deren Betragen in Übereinstimmung mit der Besucherordnung verantwortlich sind, Zutritt zu den Denkmalobjekten.
Die Verantwortung der Verwaltung des Denkmalobjekts für eventuelle, den Besuchern entstandene Schäden wird von den allgemeinen Rechtsvorschriften geregelt.
Das Verlassen der begrenzten Wege im Schlossgelände ist verboten.
Artikel 5
SCHUTZ DER KULTURDENKMÄLER UND SICHERHEIT DER SAMMLUNGEN
Die Besucher sind zur Befolgung der Anweisungen der Mitarbeiter des Objekts verpflichtet. Bei Nichtbefolgung der im Interesse der Sicherheit der Besucher, des Schutzes des Objekts und der Sammlungen herausgegebenen Anweisungen und Anordnungen wird der Besucher ohne Rückerstattung des Eintrittspreises aus dem Objekt verwiesen, und es ist seine Pflicht, das Objekt unverzüglich zu verlassen. Darüber hinaus stellt sich der Besucher der Gefahr eines Bußgeldes gemäß der allgemein verbindlichen Vorschriften aus.
Personen, die begründet des Drogen- und Alkoholgenusses verdächtigt werden, ist das Betreten des Objektes untersagt.
Die Besucher dürfen die Ausstellungsräume nicht mit Gepäckstücken, Regenschirmen, Taschen, Waffen und lebendigen Tieren betreten.
Das Betreten des Objekts mit stark verschmutzter, unzureichender oder unpassender Kleidung ist nicht gestattet.
Im Augenblick der Feststellung des Verlusts oder der Beschädigung der kunsthistorischen Gegenstände während der Besichtigung sind alle Besucher, die sich zu diesem Zeitpunkt in den Räumlichkeiten des Denkmalobjekts befinden, verpflichtet, sich allen Sicherheitsmaßnahmen zu unterziehen (ggf. auch Durchsuchung von Personen durch die Angehörigen der Tschechischen Polizei).
Es ist verboten, in irgendeiner Form das Objekt, seine Sammlungen, den Park, Garten und das sonstige Eigentum im Gelände des Objekts zu beschädigen und zu gefährden. Im Besonderen ist es verboten:
a) die Wände und ausgestellten Gegenstände zu berühren, die Mauern und Wände zu bemalen oder zu beschriften, in
sie zu ritzen oder anderweitig zu beschädigen
b) die begrenzte Trasse zu verlassen und sich bei den Erläuterungen vom Führer und der geführten Gruppe zu entfer
nen
c) die Erläuterungen des Führers durch Lärm zu stören (Gespräch, Musik, Gesang, Nutzung von Mobiltelefonen und
Radioempfängern, laute Äußerungen und ähnliche Tätigkeiten) oder den Besuchern die Besichtigung durch
Fotografieren mit Blitz und Stativ zu erschweren; die Nichtbefolgung dieser Bedingung kann der Grund für die
Verweisung von der Besichtigung ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes sein
d) in den Räumlichkeiten und im Gelände des gesamten Objekts (außer der vorgesehenen Räume) mit offenem Feuer
und Licht zu manipulieren
e) in den Innenräumen zu essen, zu trinken und Kaugummi zu kauen, sie mit Eis, Getränken u.a. zu betreten
f) irgendetwas in die Brunnen und Fontänen zu werfen, Blumen zu pflücken, Früchte zu sammeln, Äste von Bäumen
und Sträuchern abzubrechen, über den Rasen und außerhalb der gekennzeichneten Wege zu laufen, Wildtiere und
Vögel zu stören, im Gelände des Objekts ein Lager aufzuschlagen, Plakate anzukleben und anderweitig die Ruhe
und Ordnung zu stören
g) mit Fahrzeugen oder Fahrrädern im Gelände des Objekts zu fahren (außer Rollstühle und Kinderwagen) und
außerhalb der dafür reservierten Plätze Kraftfahrzeuge zu parken; Fahrräder dürfen im Objekt ausschließlich nur
dort abgestellt werden, wo dafür bestimmte Fahrradabstellplätze eingerichtet sind.
f) Tiere dürfen die Höfe und den Schlossinnenraum nicht betreten
Das Fotografieren, Filmen und die Erstellung anderer Dokumentationen ist mit Ausnahme der Ausstellungsräume und der Besichtigungstrassen in den Räumen des Denkmalobjekts gestattet. Das Nationale Denkmalinstitut, regionale Arbeitsstelle in Brno, gestattet nach einem schriftlichen Ansuchen das Fotografieren in den Innenräumen für wissenschaftliche, dokumentarische, Werbe- und andere Zwecke.
Der Besucher wird bei der Verletzung der Besucherordnung und für die verursachten Schäden von der Verwaltung des Denkmalobjekts zur Verantwortung gezogen.
Die Verwaltung des Denkmalobjekts kann in begründeten Fällen eine Ausnahme von der Besucherordnung gestatten.
Das Eingangstor, die Brücke, die beiden Höfe und der Innenraum der saisongebundenen Ausstellung im einstigen Kutschenhaus werden von Kameras überwacht. Allgemeine Informationen erteilt hierzu auf Anfrage die befugte Person, und zwar gemäß § 11 des Gesetzes 101/2000 Slg.
Artikel 6
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die Besucher können Wünsche, Lob, Beschwerden und Anmerkungen schriftlich direkt im Objekt im Beschwerdebuch vermerken, das ihnen auf Anforderung an der Kasse des Denkmalobjekts ausgehändigt wird. Darüber hinaus hat der Besucher die Möglichkeit, sich mündlich, schriftlich oder telefonisch an das Nationale Denkmalinstitut, regionale Arbeitsstelle in Brno, zu wenden.
Diese Besucherordnung tritt am 20. Juni 2007 in Kraft.