Arbeitsstelle des Nationalen Denkmalinstituts
In der Dreifaltigkeitskapelle des Schlosses können nur kirchliche Trauungen und liturgische Gottesdienste durchgeführt werden. Dieser einzigartige Raum der europäischen Barockarchitektur kann für diesen Zweck von September bis Juni von 9 bis 14 Uhr, im Juli und August von 12 bis 13 Uhr, täglich, außer montags, genutzt werden.
Anzahl der Teilnehmer. Der ganzjährig nicht beheizte (!) Kapellenraum bietet Platz für 20 bis 25 sitzende Personen auf den Bänken und für etwa 50 bis 60 stehende Personen.
Blumenarrangements befinden sich nur auf dem Hauptaltar. Wenn es das Hochzeitspaar wünscht, kann es die Bänke und die Seitenaltäre selbst mit Blumen schmücken.
Als Kulisse kann nur Livemusik gespielt werden, die sich das Hochzeitspaar selbst sicherstellen muss. Für diesen Zweck kann bei der Erfüllung von Sonderbedingungen und bei vorheriger Genehmigung der Schlossverwaltung auch die Barockorgel des Schlosses gespielt werden.
Parkmöglichkeiten für Fahrzeuge. Höchstens fünf Fahrzeuge der Hochzeitsteilnehmer parken auf dem ersten und zweiten Hof, Hupen ist bei der Ein- und Ausfahrt aus dem Gelände verboten. Die übrigen Fahrzeuge parken vor den einstigen Schlosspferdeställen oder auf dem öffentlichen Parkplatz unterhalb des Schlosses. In begründeten Fällen erwägt die Schlossverwaltung eine Ausnahme.
Eine Garderobe für das Hochzeitspaar steht nicht zur Verfügung
Das Fotografieren und Filmen der Trauung in der Kapelle stellt das Hochzeitspaar selbst sicher. Das Fotografieren in den übrigen Schlossräumen ist, wenn es gewünscht wird, wieder nur mit einem eigenen Fotografen durchführbar, und zwar erst nach der Beendigung der Trauung für höchstens 10 Personen und nur unter der Aufsicht und nach den Anweisungen der Schlossmitarbeiter. In diesen Räumen ist das Filmen nicht gestattet.
Der Aufenthalt des Hochzeitspaars und seiner Gäste auf dem zweiten Hof ist bis zum Ende der Öffnungszeit möglich. Die Hochzeitsgesellschaft muss jedoch die geltende Besucherordnung respektieren. Es muss besonders darauf geachtet werden, dass übermäßig laute Äußerungen eingeschlossen eigener Livemusik, sowie auch das Bewerfen mit Reis und weitere traditionelle Bräuche vermieden werden. Die Einfahrt einer Pferdekutsche muss im Vorlauf von der Schlossverwaltung genehmigt werden.
Die Anmietung des Ahnensaals, des Eingangssaals, der Südterrasse und des zweiten Hofs für das Hochzeitsmahl ist nur im Zeitraum von Mai bis Oktober möglich. Der Preis bewegt sich zwischen 85 000,- CZK und 200 000,- CZK (mehr zeigen .....)
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