Arbeitsstelle des Nationalen Denkmalinstituts
Für standesamtliche Trauungen ist der Ahnensaal mit dem Vorsaal reserviert. Dieser einzigartige Raum der europäischen Barockarchitektur kann für diesen Zweck von April bis Juni und des weiteren im September und Oktober genutzt werden, und zwar nur am Sonnabend von 12 bis 13 Uhr. Standesamtliche Trauungen sind gleichfalls außerhalb der Saison durchführbar, d.h. von November bis März abermals am Sonnabend von 10 bis 14 Uhr. Der Saal ist jedoch ganzjährig unbeheizt. Im Juli und August finden Trauungen aus Betriebsgründen nicht statt.
Anzahl der Teilnehmer. Der Ahnensaal fasst bis zu 300 Personen, 20 Stühle sind zum Sitzen vorbereitet.
Ein Blumenarrangement befindet sich nur auf dem Barocktisch vor dem Hochzeitspaar. Einen anspruchsvollen Blumenschmuck des Saales müssen die Brautleute, wenn sie ihn wünschen, selbst sicherstellen, am ehesten über eine spezialisierte Lieferfirma.
Als Kulisse wird klassische reproduzierte Musik gespielt. Wenn es die Brautleute wünschen, können sie vorher eine CD nach eigener Auswahl abgeben oder selbst Musikanten sicherstellen. Der Saal verfügt jedoch über eine schlechtere Akustik, daher ist nicht jede Komposition und jede Instrumentenbesetzung für die Zuhörer annehmbar.
Parkmöglichkeiten für Fahrzeuge. Höchstens fünf Fahrzeuge der Hochzeitsteilnehmer parken auf dem ersten und zweiten Hof, Hupen ist bei der Ein- und Ausfahrt aus dem Gelände verboten. Die übrigen Fahrzeuge parken vor den einstigen Schlosspferdeställen oder auf dem öffentlichen Parkplatz unterhalb des Schlosses. In begründeten Fällen erwägt die Schlossverwaltung eine Ausnahme.
Eine Garderobe für das Hochzeitspaar steht nicht zur Verfügung.
Das Fotografieren und Filmen der Trauung im Ahnensaal stellt das Hochzeitspaar selbst sicher. Das Fotografieren in den übrigen Schlossräumen ist, wenn es gewünscht wird, wieder nur mit einem eigenen Fotografen durchführbar, und zwar erst nach der Beendigung der Trauung für höchstens 10 Personen und nur unter der Aufsicht und nach den Anweisungen der Schlossmitarbeiter. In diesen Räumen ist das Filmen nicht gestattet.
Der Aufenthalt des Hochzeitspaars und seiner Gäste auf dem zweiten Hof ist bis zum Ende der Öffnungszeit möglich. Die Hochzeitsgesellschaft muss jedoch die geltende Besucherordnung respektieren. Es muss besonders darauf geachtet werden, dass übermäßig laute Äußerungen eingeschlossen eigener Livemusik, sowie auch das Bewerfen mit Reis und weitere traditionelle Bräuche vermieden werden. Die Einfahrt einer Pferdekutsche muss im Vorlauf von der Schlossverwaltung genehmigt werden.
Die Anmietung des Ahnensaals, des Eingangssaals, der Südterrasse und des zweiten Hofs für das Hochzeitsmahl ist nur im Zeitraum von Mai bis Oktober möglich. Der Preis bewegt sich zwischen 85 000,- CZK und 200 000,- CZK (mehr zeigen .....).
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